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   VG Berlin, 26.06.2020 - 3 L 163.20   

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https://dejure.org/2020,24845
VG Berlin, 26.06.2020 - 3 L 163.20 (https://dejure.org/2020,24845)
VG Berlin, Entscheidung vom 26.06.2020 - 3 L 163.20 (https://dejure.org/2020,24845)
VG Berlin, Entscheidung vom 26. Juni 2020 - 3 L 163.20 (https://dejure.org/2020,24845)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 06.05.2020 - 3 L 166.20

    Corona und Berliner Schulen: Schulschließungen und schrittweise Wiederaufnahme

    Auszug aus VG Berlin, 26.06.2020 - 3 L 163.20
    Nach der einfachgesetzlichen Ausprägung dieses Anspruches in § 2 Abs. 2 Satz 2 des Schulgesetzes für das Land Berlin vom 26. Januar 2004 (GVBl. 2004, 26) - SchulG -, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. April 2019 (GVBl. S. 255) hat jeder junge Mensch entsprechend seinen Fähigkeiten und Begabungen grundsätzlich ein Recht auf gleichen Zugang zu allen öffentlichen Schulen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 6. Mai 2020 - VG 3 L 167/20).

    Es besteht im Land Berlin trotz der Sars-CoV-2-Pandemie und damit einhergehender Einschränkungen des Präsenzschulbetriebes eine fortbestehende Schulpflicht (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 6. Mai 2020 - VG 3 L 166/20).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Berlin, 26.06.2020 - 3 L 163.20
    Insbesondere ist nicht vorgetragen oder sonst ersichtlich, dass sie dabei in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/8 = NJW 1984, 419, beck-online) verletzt würde.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.08.1997 - 3 M 17/97

    Rechtsschutz gegen die Einführung einer neuen Rechtschreibung; Regelung der

    Auszug aus VG Berlin, 26.06.2020 - 3 L 163.20
    Aus dem Schulverhältnis ihres Kindes und dem verfassungsrechtlich verbürgten Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) kann ferner den Eltern ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Erteilung von Unterricht nur für ihr eigenes Kind zustehen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. August 1997 - 3 M 17/97 -, Rn. 59, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2023 - 19 B 417/22
    Für den Antragsteller kommt darüber hinaus eine Verletzung des im Recht der Kinder auf freie Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG verankerten Rechts auf schulische Bildung in Betracht, das gegenüber dem Staat in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG allen Kindern ein Recht auf gleiche, d. h. diskriminierungsfreie Teilhabe an den staatlichen Bildungsleistungen, insbesondere an den vom Staat zur Verfügung gestellten Schulen gewährleistet (BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 -, BVerfGE 159, 355, juris, Rn. 44, 58 ff. (Bundesnotbremse II - Schulschließungen); VG Berlin, Beschluss vom 26. Juni 2020 - 3 L 163/20 -, juris, Rn. 19).
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